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Eine Übersicht zu "Informationen zur Besteuerung des E-Commerce" ist
bei STB-Web erhältlich. Die auf Kanzleien und KMU spezialisierte Webeagentur
mit Sitz in Marburg (Lahn) bietet seit 1999 Lösungen für Fachrecherche,
Marketing und Kommunikation im Internet an. Der zugrundeliegende Newsartikel
verweist auf Beiträge des BMF, steuer-newsletter.de sowie eine Arbeit
von Axel Conrad über die Besteuerung von Geschäften im Internet
in Deutschland, UK und den USA sowie dazugehörigen Links und News
(mit Stand 9/ 2001).
Das BMF beschreibt nach den wesentlichen Begriffserklärungen,
was Mandanten unternehmen müssen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen
zu erfüllen: Verfahrensfragen, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sonstige
Steuern. Ein Glossar rundet das Informationsangebot ab.
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/86
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Nicht mehr brandaktuell aber eventuell noch weitgehend unbekannt: Aus einer
weiteren Mitteilung von STB-Web ergibt sich, daß Nordrhein-Westfalen
bereits seit dem 1. April 2002 als erstes Bundesland das Web nutzt, um
die nach der Insolvenzordnung notwendigen Bekanntmachungen publik zu machen.
Die Internet-Veröffentlichung ist durch eine Änderung der Insolvenzordnung
ermöglicht worden, die auf einen Vorschlag von NRW-Justizminister
Jochen Dieckmann zurückgeht. Unter http://www.insolvenzen.nrw.de können
sich interessierte Bürger über das Insolvenzgeschehen in NRW
informieren und abrufen, wer insolvent geworden ist und wer eine Chance
zur Restschuldbefreiung hat. Eine uneingeschränkte Suche nach Bekanntmachungen
ist jedoch nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
zulässig, danach ist die Kenntnis von Verfahrensdaten notwendig.
Unter http://www.zvg.nrw.de sind weiterhin Einblicke in die Zwangsversteigerungsdaten
von Immobilien in Nordrhein-Westfalen zu erhalten (sogar mit Fotos und
Gutachten zum Download).
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/15
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Die Jusline AG führt ein interessantes Gerichtsverzeichnis. Der kostenlose
Dienst kann über den Button "Rechtsprechung" erreicht werden. Im dann
rechts oben aktualisierten Auswahbereich führt "Gerichte" weiter zur
endgültigen Optionsliste. Unter "Auswahl des zuständigen
deutschen Gerichtes" ist die Ermittlung zum Beispiel durch Eingabe der
Postleitzahl realisierbar. Die weiteren Links führen zu Adressammlungen
einzelner Gerichtsarten. Von dort aus ist sogar die direkte Anwahl der
jeweiligen Gerichtshomepage möglich, sofern vorhanden. Erwähnt
sei auch die hilfreiche Zusammenstellung von Online-Bibliotheken und der
Handelsregister-Auszugsdienst (Ergebnisse nach Angabe dort innerhalb von
zwei Stunden per E-Mail).
http://www.jusline.de/
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Schon seit einiger Zeit war es angekündigt; Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
sollen online beim BGH abrufbar werden. Seit dem 15.11.2002 ist es nun
soweit. Wie der Deutsche Anwaltverein am gleichen Tag auf seiner Homepage
meldete, sind als Service für den Bürger nun über 5.000
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab dem Jahr 2000 hinterlegt und können
nach Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Weiterhin kann mit Begriffen
aus dem Entscheidungstext gesucht werden. Die Entscheidungen sind im sog.
PDF-Format abgespeichert. und entsprechen 1:1 den Originalentscheidungen
des Bundesgerichtshofs. Einsehbar sind Entscheidungen, die in der Presse
oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine Pressemitteilung
des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe
vorliegen und den Parteien zugestellt sind, werden sie über das Internet
unter http://www.bundesgerichtshof.de auch allgemein zugänglich sein,
so die Meldung 117/2002.
http://www.anwaltverein.de/bgh117-02.html
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Trotz klarstellender Urteile zur Verantwortlichkeit der DENIC (landläufig
als zentrale deutsche Domainvergabestelle bezeichnet), gibt es immer wieder
Unsicherheiten. Ein Artikel im Handelsblatt vom 30. September 2002 sorgte
offenbar für Verwirrung. DENIC ließ verlautbaren, daß
es sich bei dem dort erwähnten Urteil des Landgerichts Frankfurt nicht
um eine aktuelle Entscheidung handele, sondern um eine Entscheidung vom
Mai 2000, die darüber hinaus gegenstandslos sei. Entgegen dem Eindruck,
den der Artikel und der Kommentar erwecke, bestehe somit für DENIC
keine Verpflichtung, Domains zu "sperren". Diese Rechtsposition werde auch
durch zwei weitere Urteile bestätigt, die die Domain "kurt-biedenkopf.de"
betreffen, und die im Gegensatz zum Urteil des Landgerichts Frankfurt Bestand
haben. Sowohl das Landgericht Dresden als auch das Oberlandesgericht Dresden
hätten in diesem Fall entschieden, daß eine "Sperrung" von Domains
von der DENIC nicht verlangt werden könne. Es sei in diesem Zusammenhang
daher wenig hilfreich, Unternehmen explizit aufzufordern, mit "Sperrungs"-wünschen
an die DENIC heranzutreten.
http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/handelsblatt.html
ergänzend
http://www.denic.de/doc/recht/rspr/index.html
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