-
GENIOS meldete Mitte Dezember Verstärkung im elektronischen Presse-Archiv.
Seither sind dort auch die Zeitungstitel DIE WELT und WELT am Sonntag verfügbar.
Der Datenbestand erweitert sich damit um über 300.000 Dokumente. Genios
bezeichnet sich als größten Online-Anbieter deutschsprachiger
Inhalte. Recherchierbar sind aus den angesprochenen Zeitungstiteln die
Rubriken Politik, Wirtschaft, Finanzen, Immobilien, Kultur, Sport, Wissenschaft
und Medien. Die Aktualisierung erfolgt täglich. Die genannte Tageszeitung
aus Berlin wird in 130 Ländern der Erde gelesen und berichtet umfassend
aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur. In Berlin, Hamburg
und München enthält DIE WELT täglich, in Bremen zweimal
wöchentlich einen mehrseitigen Lokalteil. Von der 1946 gegründeten
und 1953 vom Axel Springer Verlag erworbenen Tageszeitung liegen seit 1.
März 1999 digitale Daten vor, die sowohl die Bundesausgabe als auch
die Lokalteile Hamburg und Berlin enthalten: Dieses Archiv kann, zusammen
mit dem digitalen Archiv der WELT am Sonntag (ab 1. Januar 1997), bei Genios
abgerufen werden.
http://www.genios.de
-
Pfahlweb Internetdienstleistungen, Michael Pfahl, 21255 Tostedt, bietet
mit WEB-GUARDIAN eine Datenbank, in der (Online-) Kunden und Firmen erfaßt
werden, die Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, bzw Kunden
welche versuchen, betrügerisch an Waren oder Dienstleistungen zu kommen.
Web-Guardian bietet Anbietern von Waren und Dienstleistungen im Rahmen
einer recht günstigen Mitgliedschaft die Möglichkeit, auffällige
Kunden zu melden, sowie rund um die Uhr zeitlich unbegrenzten Online-Zugang
zur gesamten Datenbank mit allen Meldungen der Mitglieder, um die Bonität
von Kunden zu überprüfen. Die Eigenauskunft ist kostenlos und
wird innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zugestellt. Inwieweit hierbei
die Identität des Anfragers verifiziert wird, konnte im Test nicht
festgestellt werden, die Negtivauskunft kam jedenfalls ohne weiteres. Web-Guardian
firmiert als Interessen- und Schutzgemeinschaft.
In der Datenbank findet man neben den oben gelisteten Personen auch
sogenannte “Scherzbesteller”. Nach Angabe sind zu etwa 95% der Datensätze
ausführliche Bemerkungen enthalten. Man erfahre z.B. wann der Kunde
bei welcher Firma bzw welchem Shop “auffällig” geworden sei, seine
vollständige Adresse inklusive eventuellem Wohnortwechsel, in vielen
Fällen die verwendete Emailadresse., die Höhe der offenen Rechnungen,
Tricks und Vorgehensweisen bei betrügerisch handelnden Kunden und
auch ob und wann ein Kunde eine Forderung ausgeglichen habe (dazu gibt
es ein einsehbares Datenbankmuster). Die Datensätze resultieren aus
aktuellen, realen Vorkommnissen seit Oktober 2000 im Informationskreis
der angeschlossenen Mitglieder aus Bereichen von Aquaristik, Betriebswirtschaft
bis hin zu Webhosting und Zahnärzten (auch Steuerberater und Patentanwälte
sollen dabei sein - reine Anwälte konnten in der Liste nicht entdeckt
werden).
Web-Guardian arbeitet mit einem festen Jahresbeitrag von DM 50.- inkl.
MwSt., welcher permanenten Zugriff auf die gesamte Datenbank erlaubt. Als
Grundlage der Anmeldung wird glaubhaftes Interesse zum Bezug der Daten
gemäß §29 Abs.2 Nr.1a BDSG gefordert und nach „bestem Wissen“
geprüft. Für neue Einträge in die Datenbank (gemeint sind
offenbar selbst gemeldete Vorkommnisse) wird dem Mitglied jeweils ein Prozentpunkt
gutgeschrieben. Im Mitglieder-Bereich hat es auch ein Forum, für den
Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.
http://www.web-guardian.de/
-
Gibt es schon wieder ein neues Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr,
gilt die alte Signaturverordnung noch? Wer hat sich nicht schon diese Fragen
gestellt. In der Fülle und zeitlichen Streckung jener Gesetzesvorhaben
verliert man nur allzu leicht den Überblick. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie hat dazu dankenswerterweise eine eigene
Website aufgelegt. Im Punkt „Aktuelle Ankündigungen“ lassen sich sogleich
die letzten Aktivitäten abfragen. Zum Recherchezeitpunkt waren gelistet:
Stellungnahme des Bundesrates zum Zugangskontrolldiensteschutzgesetz -
ZKDSG, inklusive Gesetzesentwurf sowie die Zustimmung des Bundeskabinetts
zum Entwurf einer Verordnung zur elektronischen Signatur. Jedoch nicht
die im BGBl Nr. 61 vom 29.11.2001 verkündete Verordnung über
den elektronischen Rechtsverkehr.
Ferner finden sich eigene Rubriken wie „Gesetzestexte, EGG, Wissensforum,
Links, Archiv“. Auch eine Suchmöglichkeit ist vorhanden.
http://www.iukdg.de
bzw.
http://www.iid.de/iukdg/einstieg.htmls
-
Mit „Der bonnanwalt® host für Multimedia & Recht“ meldet sich
eine sehr umfassende und aktuell gehaltene Website zum angegebenen Thema.
Was nach Interessengemeinschaft Bonner Kanzleien klingt ist letztlich die
Homepage der Rechtsanwälte Boris Höller und Frank Feser aus Bonn.
Der Interessierte erhält vorbildliche und weitgehend gut untergliederte
News & Nachrichten aus Multimedia, Internet und gewerblicher Rechtsschutz;
Pop- and Showbusiness; Telefon, Telekommunikation und Regulierung sowie
Arbeit, Unternehmen und Recht. Mit Links zu wesentlichen Urteilstexten
und deren Besprechung.
http://www.bonnanwalt.de
und
http://www.bonnanwalt.net
***