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Mit einem bislang wohl einzigartigen Angebot ist der Informationsanbieter
MedizinRecht.de in das Internet gegangen. In Zusammenarbeit mit führenden
Fachverlagen, u.a. Verlag für Arztrecht, Verlag Versicherungswirtschaft,
bietet man rechtsrelevante Inhalte im Gesundheitswesen an (beispielsweise
zum Haftungsrecht, Honorar, Krankenhausrecht, Arbeitsrecht, Produktrecht;
mehr listet die Homepage).
Zu nennen ist besonders die Urteilsdatenbank, wobei Suche bzw. Trefferliste
mit Leitsatz kostenlos sind. Für den Volltext sind DM 11 zu veranschlagen;
Nachlaß bei Kontingentbezug.
Nicht kostenpflichtig sind weiterhin Gesetzestexte / Berufsordnungen,
Seminare/ Veranstaltungen, Behörden/ Organisationen sowie der wöchentliche
Newsletter. Eine Liste von Spezialadressen, wie z.B. spezialisierte Anwälte,
ist gegen geringe Pauschale einsehbar.
Die 4/99 gestartete Webseite verzeichnete 7/99 bereits etwa 70.000
Zugriffe. Ab 1/2000 ist in Kooperation mit dem Hause Soldan auch der Zugriff
über AlexisWeb möglich. Die juristische Suchmaschine Fahnder
von Recht & Praxis wird MedzinRecht.de ab 3/2000 im Suchpool führen.
Seminarangebote, CD-ROM sowie eine Volltextaufsatzdatenbank sollen noch
im Frühjahr folgen.
http://MedizinRecht.de
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Letzte Änderungsvorschläge zur Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über gemeinsame Rahmenbedingungen für
elektronische Signaturen sind nun offenbar abschließend beraten und
auch teilweise in den Text eingearbeitet worden (COM 1999, 195 bzw. COM
1998, 297).
Unabhängig vom bereits existierenden deutschen Signaturgesetz
und der Signaturverordnung soll die Richtlinie zu einem harmonisierten
rechtlichen Rahmen innerhalb der Gemeinschaft beitragen. Sie soll sicherstellen,
daß elektronische Signaturen jedenfalls europaweit rechtlich anerkannt
werden. Zur Unterstützung der Vertrauensbildung bei Verbrauchern und
Unternehmen, die sich auf Zertifikate stützen, wird mit dem Vorschlag
auch eine Haftungsregelung für Zertifizierungsdiensteanbieter eingeführt.
Die Richtlinie behandelt ferner Mechanismen der Zusammenarbeit mit Drittländern,
um so zu einer weltweiten Anerkennung der Zertifikate beizutragen.
Auf deutscher Seite steht jedenfalls noch die Anpassung der bürgerlich-rechtlichen
Formvorschriften aus („elektronische Form“, v.a. Änderung der §§
120, 126, 127 BGB). Der Entwurf des BMJ vom 19.5.99 ist unter ftp://ftp.pca.dfn.depub/pca/docs/SiG/BGBE5-99.doc
abrufbar (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des
Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr).
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/dat/1999/de_599PC0195.html
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In Sachen Recht im Internet“ wird noch immer über Charakter und Reichweite
der Domain-Namen gestritten. Zu regelrechten Abmahnungskriegen führten
ja bereits Verwendungen geschützter Marken im Zusammenhang mit „Homepagetexten“.
Für unkritisch wurde bisher dagegen die Verwendung von Gattungsbegriffen
im Domainnamen erachtet, wie z.B. bei www.anwalt.de. Man konnte sich dabei
sogar auf Entscheidungen aus München und Frankfurt stützen (Beschlüsse
LG München, CR 97, 545 und OLG Frankfurt, NJW 98, 165). Die Wertung
wurde im wesentlichen damit begründet, daß für Gattungsbegriffe
lediglich ein Freihaltungsbedürfnis vom Markenschutz besteht. Für
Domainnamen ist gesetzlich nichts vorgesehen. Ein Freihaltungsbedürfnis
für den Raum der allgemeinen Sprachäußerungen jedoch wäre
absurd und käme einem Sprachverbot gleich. Gattungsbegriffe sind insofern
nicht schutzfähig.
Vom OLG Hamburg wurde nun de facto ein Freihaltungsbedürfnis für
Gattungsbegriffen in Domainnamen anerkannt („Mitwohnzentrale“, OLG Hamburg,
Urteil v. 13.7.99, nrkr.).. Im Ergebnis aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen
(„unlautere Absatzbehinderung durch Abfangen von Kunden“). Die Adaption
der Entscheidung ist momentan noch nicht absehbar. Sprachliche und wertungsmäßige
Untiefen zeichnen sich jedenfalls bereits ab.
http://www.netlaw.de/urteile/olghh_2.htm
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In einem anderen Fall ging es um eine bereits eingetragene Wort-/Bildmarke.
Mehrere Antragsgegner wurden mit einem EV-Antrag überzogen, da sie
den Ausdruck in ihrem Webseitentext und teilweise als Pfandangabe benutzt
hatten („Stadtinfo“). Nach Meldung der c’t 1/200, S. 16 war bereits in
der mündlichen Verhandlung vor dem LG Braunschweig abzusehen, daß
das Gericht die Anträge überwiegend abweisen würde. Der
gebotene markenrechtliche Schutz könne sich nur auf Verwendungen in
fremden Domainnamen erstrecken, nicht auf das bloße (beschreibende)
Vorkommen des Ausdrucks irgendwo im Seiten- oder Adresstext. Urteilsverkündung
wurde auf den 26.1. vorgesehen.
Siehe auch: „Stadtinfo ist aktuelles Ziel der Abmahner“ J.A.S.-Wochenrückschau
08.11.99 / 14.11.99:
http://www.just-another-site.de/news/wochenblick/rueckschau_141199.html
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Trotz größter Bemühungen gestaltet sich das Auffinden juristischer
Informationen im Internet meistens als Glücksspiel. Die united systems
AG, München, bietet zur Behebung dieses Umstandes ein Spezialseminar
mit dem Titel „Wie finde ich juristische Informationen im Internet ?“ an.
Inhalte sind das Aufzeigen von Arbeitstechniken zum gezielten Suchen sowie
ein vertiefender Einblick in die Funktionsmechanismen von Internet Suchmaschinen.
Referent ist Rechtsanwalt Markus Hage aus München. Weitere Informationen:
united systems AG, Nailastr. 11. 81737 München, Tel. 089/63 005-181
oder per E-Mail:
info@united-systems.de
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