Internet - Aktuelles, März 2003
-
Nach Meldungen von billiger-surfen.de sollen nun im Laufe der ersten Monate
2003 bei der Telekom auch die Ortstarife günstiger werden. Vorgesehen
ist eine Verbilligung um 4,2%, für Fernverbindungen um 1,2%. Dies
habe die Telekom-Regulierungsbehörde Ende Dezember mitgeteilt. Die
Grundkosten für alte analoge Anschlüsse sollen dagegen leicht
angehoben werden. Die Deutsche Telekom muß jedoch Billig-Preise,
mit denen sie der Konkurrenz Geschäftskunden abspenstig gemacht hatte,
wieder zurücknehmen. Die Regulierungsbehörde verpflichtete die
Telekom, bis zum 1. April 2003 die beanstandeten Verträge anzupassen
und Preiserhöhungen vorzunehmen. Im Rahmen von sogenannten TDN- bzw.
T-VPN-Verträgen für Sprachtelefondienst habe der Ex-Monopolist
Großkunden wie Städte und Gemeinden zum Wechsel überredet.
Weiterhin sollte es bereits Anfang Dezember möglich sein, Call-by-Call
und Preselection auch für Ortsnetzgespräche anzuwenden. Wegen
technischer Probleme verschob die Telekom-Regulierungsbehörde die
freie Wahl des Telekom- Anbieters im Ortsnetz um mehrere Wochen. Wegen
dieser erneut verschobenen Liberalisierung des Ortsnetzes der Telekom hatte
die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
Die Tarife der Deutschen Telekom AG wirken sich direkt auf die laufenden
Internetkosten aus, es sei denn der Internetnutzer wählt einen Direktzugang
mit Verbindungsentgelt über einen Drittanbieter.
Außer für derartige Nachrichten empfiehlt sich das erwähnte
Portal für Recherchen zu den billigsten Internet-Verbindungsanbietern.
Entsprechendes gilt in puncto Telefondienste für das Schwesterportal
billiger-telefonieren.de. Da sich die Tarife für Telefondienste der
Drittanbieter häufig ändern bzw. preislich auch tagesabhängig
sind, sollte hier öfters mal hereingeschaut werden. Gelistet werden
grundsätzlich Call-by-Call-Vorwahlen ohne Grundvertrag als auch Call-by-Call
mit besonderem schriftlichen Vertrag.
http://www.billiger-surfen.de
bzw.
http://www.billiger-telefonieren.de
-
Ein gut ausgestattetes Archiv mit Anwendungssoftware bzw. Shareware ist
bei der “Shareware Autoren Vereinigung” zu finden. Für den Anwalt
und den Anwalt als Arbeitgeber lohnt der Blick in die Abteilung Büro/Branchen
(u.a. mit Software zu Adressverwaltung, Lohn/Gehalt, Kassenbuch, Zeiterfassung).
Die Angebotslisten sind übersichtlich erstellt, mit Funktions- und
Leistungsbeschreibungen, Preisen, Downloadmöglichkeit und Link zur
Homepage des Anbieters versehen. Die Software läßt sich als
Shareware jeweils gleich testen, muß jedoch zur längeren oder
unbeschränkten Nutzung freigeschaltet werden. Interessant für
Arbeitsrechtler ist sicherlich das Freeware-Angebot “Vorschriftensammlung
öffentlicher Dienst 1.0.0.0”. Es enthält auf über 5000 Seiten
die wichtigsten Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts einschließlich
der Besoldungs- und Vergütungstabellen sowie des Arbeitsrechts. Es
handelt sich um die verselbständigten Hilfetexte des Gehaltsberechnungsprogramm
"Gehälter im öffentlichen Dienst". Die Vorschriftensammlung verfügt
zum Navigieren über einen "Explorer" sowie die bei Windowshilfen üblichen
Funktionen wie Suchen, Index, Lesezeichen. Zum Recherchezeitpunkt lag das
Paket noch mit Stand 01.01.2002 vor. Eine baldige Aktualisierung dürfte
aber wohl kommen.
http://www.s-a-ve.com/
-
Der “Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.”, Dieburg,
offeriert dem Internetnutzer mit “Jur@Fit.de” gezielte Informationsbeschaffung
in den Websites von Rechtsanwälten. Jurafit integriert nach eigener
Aussage den gesamten Inhalt der anwaltlichen Homepage in die Volltextsuche
der Jurafit-Suchmaschine. Dazu werden, ähnlich wie bei anderen Suchdiensten,
spezialisierte “Robots” eingesetzt - Programme, die ausschließlich
auf Anwaltshomepages Informationen beschaffen, diese verarbeiten und die
Seite weiterhin auf mögliche Neuerungen hin überwachen. Die angebotene
Suchmöglichkeit wird demnach prinzipiell effektiver sein, als die
Recherche über die großen allgemeinen Suchdienste. Aus den Dienstebeschreibungen
von Jurafit ergab sich nicht ausdrücklich, ob die Robots auch von
sich aus auf die Suche gehen und Anwaltsseiten für die Datenbank sammeln
(was für den Anwender wünschenswert wäre) oder ob das grundsätzlich
erst nach Aufnahmeantrag des Anwalts geschieht. Letzteres wird unter “Eintragungsbedingungen
für Rechtsanwaltshomepages” näher beschrieben und kostet den
Anwalt als Jahresbeitrag € 60 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
http://www.jurafit.de/
-
Die Internetnutzung nimmt weiterhin zu. Das läßt sich aus den
Zahlen der DENIC eG ableiten. Zum Stand 28.01.2003 waren nunmehr 6.076.342
Domains unterhalb der Top-Level-Domain “.de” angemeldet. Unter der angegebenen
Adresse sind auch Grafiken abrufbar.
http://www.denic.de/DENICdb/stats/index.html
***