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Aufsehen erregte eine sogenannte Sperrungsverfügung der Bezirksregierung
Düsseldorf, die Anfang Februar an etwa 80 Zugangsanbieter in Nordrhein-Westfalen
erging. Danach müssen diese den Zugang zu zwei offenbar jugendgefährdenden
Websites sperren. Die Verfügung ist rechtlich umstritten. Eine kurze
Besprechung und weiterführende Hinweise finden sich bei heise online.
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.02.02.-000/
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Welcher Anwalt hat sich nicht schon einmal über die Justiz geärgert?
Manchmal wünscht man sich eine wissenschaftliche Dokumentation darüber,
ein Forum oder wenigstens irgendeine Adresse, an die man sich wenden könnte.
Die sind jedoch erstaunlich dünn gesät und auch die Medien tun
sich schwer, die in der Öffentlichkeit weitgehend negierte Problematik
anzudenken. Das ist umso erstaunlicher, als seit Jahren eine Fülle
von Justizentlastungsgesetzen immer weitere Verfahrensspielräume eröffnen
und die Kontrolldichte absenken. Neben dem lesenswerten Klassiker „Justizspiegel“
(Egon Schneider, ZAP-Verlag) gibt es seit einiger Zeit nun auch eine einschlägige
Website zur Sache. Justizskandale.de eröffnet mit der Frage „Im Namen
des deutschen Volkes?“ und befaßt sich in 13 Unterbereichen ausgiebig
mit dem Thema der Justitia auf Abwegen. Nachgewiesene Beispiele fehlen
ebensowenig wie eine Meldeseite für neue Fälle oder weiterführende
Hinweise. Erwähnt seien auch die Kommentare zu den Vorzügen anwaltlicher
Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten (Spielregeln, II. Anwaltliches).
Aus dem letzten Absatz der Vorbemerkung zum Meldeformular: „Es gibt
aus nachvollziehbaren Gründen keine amtliche Statistik über Skandalurteile.
Viele Mitglieder des Redaktionsteams haben sich jedoch bereits lange vor
der Gründung von www.justizskandale.de mit dem Problem Justizwillkür
befaßt und wir glauben daher, den prozentualen Anteil der Skandalurteile
einigermaßen gut einschätzen zu können. Danach liegt der
Anteil von grob rechtsfehlerhaften Entscheidungen im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit
zwischen 10 und 15 Prozent“.
Das 17-köpfige Team vereint unterschiedliche berufliche Werdegänge.
Dabei wirkt die Darstellung geschlossen und die Aufmachung der Seite bleibt
bei allem notwendigen aufklärerischen Anliegen so sachlich, wie es
die delikate Problematik gebietet.
http://www.justizskandale.de
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Ein Zankapfel im Internet war von Anfang an die Belegung von Webadressen
bzw. Domainnamen und recht früh kamen Gerichte zur Ansicht, daß
die Verwendung von Gattungsbegriffen generell wettbewerbswidrig sei bzw.
diese freigehalten werden müßten. Teilweise glückte den
Verwendern aber auch die Realisierung, zu nennen wären „lastminute.com“
oder etwa „zeitarbeit.de“.
In einer Grundsatzentscheidung gab der BGH nun unlängst zu erkennen,
daß die bloße Verwendung eines Gattungsbegriffes für sich
alleine noch nicht zur Wettbewerbswidrigkeit führe (Az. I ZR 216/99
veröffentlicht am 10. Oktober 2001, Abschluß der Sache "mitwohnzentrale.de").
Etwas anderes könne gelten, wenn ein Mitbewerber gleich alle oder
eine Vielzahl gleichartiger Domains belege. Eine kurze Besprechung zur
Situation gibt RA Dr. Stefan Ernst bei LegaMedia. Man erhält den Artikel
über die Suchfunktion mit dem Stichwort „Gattungsnamen“. Die direkte
Linkadresse ist zur Angabe leider zu lang.
Weitere themennahe Artikel bei LegaMedia:
Die FAQ zum Fernabsatzrecht der Rechtsanwälte Niko Härting
und Martin Schirmbacher. Sie eröffnen mit der Frage: „Stimmt es, daß
das Fernabsatzgesetz nicht mehr gilt?“ Was bejaht wird - denn die entsprechenden
Regelungen befinden sich seit 01.01.2002 in den §§ 312b ff. BGB
(Stichwort „Fernabsatzgesetz“ findet diesen und frühere Beitragsteile).
„Karten auf den Tisch“ von RA Klaus Sakowski. Der Beitrag behandelt
die rechtliche Frage „Was muß ins Website-Impressum?“.(am besten
mit Stichwort „Sakowski“ suchen und dann der Fundstelle „IT-Recht“ folgen.
Dahinter kann der Artikel unter mehreren ähnlichen gefunden werden.).
http://www.legamedia.net
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Marken recherchiert man beispielsweise bei Genios über:
DEMAS Deutsches Marken-Suchsystem,
http://www.genios.de/websearch/FN/sheet/sfn/show/db/DEMAS
EUMAS Europäische Markendatenbank
http://www.genios.de/websearch/FN/sheet/sfn/show/db/EUMAS
oder
IRMAS Internationale Markendatenbank
http://www.genios.de/websearch/FN/sheet/sfn/show/db/IRMAS
Weiterführende Informationen zum Markenrecht finden sich unter
http://www.copat.de
Als Ergänzung empfiehlt sich der Beitrag von Rechtsanwältin
Ute Rossenhövel zur rechtlichen Bedeutung von Copyrightvermerken und
Markenschutzhinweisen bei Netlaw "C im Kreis" und "R im Kreis".
http://www.netlaw.de/newsletter/news0201/Copyright.htm
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