Die online-Ausgabe bietet durch Verlinkungen mit Rechtsprechung und juristischen Fachzeitschriften einen spürbaren Mehrwert für den Nutzer. Der Online-Service Westlaw DE wurde in enger Zusammenarbeit mit Juristen speziell für den deutschen Markt aufgebaut. Neben aktueller Rechtsprechung, neuesten Gesetzestexten, renommieren Kommentaren und Fachzeitschriften sind auch die Pressemitteilungen der höchsten Gerichte verfügbar.
Genauer Inhalt und Umfang der Datenbanken lassen sich am besten online sichten. Eine gute Zusammenfassung bietet die untenstehend als Adresse angegebene Informationsbroschüre im pdf-Format.
http://westlaw.ems-ag.de/img/Downloads/produkt-broschuere.pdf
bzw.
Das Verfahren RegisSTAR ermöglicht die elektronische Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- sowie Vereinsregister. Das Programm wurde im Auftrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt entwickelt. Zwischenzeitlich haben sich die Länder Hamburg, Hessen und das Saarland dem Verbund angeschlossen (Stand 23.02.2004). In Bayern soll die Umstellung aller Handelsregistergerichte im Frühjahr 2004 abgeschlossen werden. In Nordrhein-Westfalen wurde das gerichtliche Umstellungsverfahren bereits im Oktober 2003 beendet, alte Registerblätter sind jedoch erst zu 85% umgeschrieben; eine Beendigung wird für den Herbst 2004 erwartet.
In Bayern erfolgt der sichere Zugang zum elektronischen Handelsregister wie üblich über das Internet. Dort können auch weiterführende Informationen und ein Anmeldeformular abgerufen werden. Für die Gebührenabrechnung müssen sich derzeit auch einmalige oder gelegentliche Nutzer zum Verfahren anmelden. Die Einbindung einer Micropayment-Lösung, die Einzeleinsichten auch ohne vorherige Anmeldung zum Abrufverfahren ermöglichen soll, ist in Vorbereitung. Gebührenbeispiel für Bayern: Für regelmäßige Nutzer (verrechenbare Jahresgebühr 150 €) kostet eine Online-Auskunft 4 €. Für gelegentliche Nutzer ohne Jahresgebühr kostet ein einzelner Abruf 8 €.
Weiterführende Informationen sind zumeist über die Webseiten der Landesjustizverwaltungen erhältlich. Teilnehmer am Abrufverfahren benötigen grundsätzlich nur einen PC mit Internetanschluß und einen aktuellen Standard-Browser.
http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/Organisation/projekte/registar.html
http://www2.justiz.bayern.de/_broschueren/RegisSTAR.htm
https://handelsregister.justizregister.bayern.de
Das juristische E-zine und Portal LEGAmedia meldet im Februar die Bereitstellung der neuen Rechtstip-Datenbank LEGAtips. Das neue kostenlose Angebot wartet mit rund 2.000 Rechtstips auf und umfaßt Gebiete vom Arbeitsrecht über Mietrecht bis hin zur Zwangsvollstreckung.
bzw.
Nachfolgend noch zwei Notizen aus Meldungen von AFP:
Die französischen Gesetze und andere offizielle Texte werden demnächst nur noch per Internet verkündet: Nach Angaben von Premierminister Jean-Pierre Raffarin soll die gedruckte Fassung des "Journal officiel" völlig verschwinden.
Am 1. März werden die ersten Netzadressen freigeschaltet, die auch Umlaute enthalten dürfen. Schon Ende Februar waren eine halbe Million Adressen vorregistriert. Umlaute lassen sich dabei nicht nur mit der Top Level Domain .de, sondern auch mit einer Vielzahl anderer Endungen wie .com, .net, .org oder .info kombinieren.
Beides ist nachzulesen unter den Adressen:
http://de.news.yahoo.com/040225/286/3wetb.html
http://de.news.yahoo.com/040218/286/3w15d.html
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