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Die vom Bundesinnenminister initiierte „Task Force Sicheres Internet“ hat
nun den angekündigten Maßnahmenkatalog mit 15 Regeln zur kurzfristigen
Erhöhung der Basissicherheit im Internet vorgelegt. Stein des Anstoßes
waren massenhaft durchgeführte Hackerangriffe auf Internet-Rechner
zu Beginn des Jahres. Dabei wurden die Angriffsziele in erster Linie durch
die große Anzahl irreführender bzw. ungültiger Datenanfragen
lahm gelegt, es wurde also nicht direkt „eingebrochen“ (Denial of Service
Angriffe). Die Aktionen gewannen jedoch an Schärfe durch Einbrüche
in ungeschützte Internetsysteme, die die Hacker unbemerkt manipuliert
und für ihre Massenaktionen eingespannt hatten. Die 15 Regeln sollen
in erster Linie derart verteilte Einspannungen unzureichend geschützter
Systeme verhindern helfen. Sie richten sich grundsätzlich an alle
Internetnutzer, also Endanwender, Netzvermittler, Serverbetreiber, Inhalte-Anbieter.
Empfohlen wird unter anderem der Einsatz von Open-Source-Produkten, die
Vermeidung aktiver Inhalte oder die Schulung der Mitarbeiter. Der Maßnahmenkatalog
ist abrufbar unter:
http://www.bsi.de/ddos.html
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Die Website des Bundesamtes für Sicherheit im Internet (BSI) bietet
darüber hinaus unbedingt empfehlenswerte Zusammenfassungen zu relevanten
Sicherheitsfragen. Unter anderem Hinweise zur „Sicherheit beim Betrieb
von Webservern“, „Sicherheit im Internet“ - mit weiteren Adressen und Literaturangaben
(BSI-Schriftenreihe zur IT-Sicherheit, IT-Grundschutzhandbuch, DM 118,
BundesanzeigerVerlag; in verteilter Form auch auf der genannten Website).
Interessant und für den involvierten Juristen wissensnotwendig
sind die „Gemeinsamen Kriterien für die Prüfung und Bewertung
der Sicherheit in der Informationstechnik“ (Version 2.0). Es handelt sich
um einen gemeinsamen Katalog der Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Kanada, Niederlande, USA, zur Bewertung praktisch aller informationstechnischen
Produkte und Systeme. Diese Kriterien sollen als ISO 15408 internationaler
Standard werden. Kriterien und Entwurfsapparat sind abrufbar:
http://www.bsi.de/cc/index.htm
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Weiterführende Informationen zum E-Mail-Projekt SPHINX sind ebenfalls
beim BSI erhältlich. Danach soll im Herbst 2000 - nach Ende der bereits
laufenden Pilotphase - in der Bundesverwaltung in großer Breite die
vertrauenswürdige Kommunikation per E-Mail eingeführt werden.
Vorhandene Software wie z.B. Outlook kann dabei weiterbenutzt werden. Die
Umsetzung und Verschlüsselung erfolgt nach etablierten Standards (S/MIME,
X.509, PKIX, PKCS#) im Rahmen des MailTrusT-Standards.
http://www.bsi.bund.de/aufgaben/projekte/sphinx/index.htm
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Als Link- und Informationspool ist auch die vom BSI mitbetriebene Website
„Sicherheit im Internet“ einen Besuch wert. Dort findet man unter anderem
Original-Redetexte und Presseerklärungen aus den Ministerien für
Wirtschaft und Technologie, aktuelle Termine oder die Abonnierungsmöglichkeit
für ein wöchentliches Newsletter. Hilfreich sind kurze Abhandlungen
über Themen des Homebanking oder des E-Commerce.
http://www.sicherheit-im-internet.de
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Eine Pressemeldung der RA-MICRO Software AG, Berlin, vom 17.04.2000 unterrichtete
über das Angebot rechtsfinder.de, einem neuen juristischen Portal
im Internet.
Im Zentrum des Angebots steht eine leistungsfähige Internet-Suchmaschine,
die auf die Bedürfnisse von Juristen und juristisch Interessierten
zugeschnitten ist. Daneben stehen im Rechtsfinder aber auch andere Internet-Dienstleistungen
zur Verfügung, die nicht nur dem Juristen nützlich sein können,
sondern auch dem „Normalbürger“, der im Internet nach juristischen
Informationen sucht. Dazu zählt der Zugriff auf die Daten des Deutschen
Anwaltssuchdienstes, der inzwischen mehr als 11.500 Anwälte und Notare
mit Tätigkeitsschwerpunkten erfaßt hat, ein Ratgeber für
Fragen der Mietminderung und eine Jobbörse für juristische Berufe.
Alle bei rechtsfinder.de angebotenen Dienstleistungen können kostenlos
genutzt werden.
Die Suchmaschine erlaubt den Zugriff auf mehr als 4000 unterschiedliche
Internet-Seiten mit juristischem Bezug, wobei sowohl eine systematische
als auch eine Stichwortsuche zur Verfügung stehen. Ähnlich wie
die bekannte Internet-Suchmaschine „Yahoo“, werden alle verzeichneten Links
bei rechtsfinder.de redaktionell bearbeitet und unterschiedlichen Kategorien
zugeordnet.
Nach Aussagen des Anbieters habe sich bereits drei Monate nach Erscheinen
von rechtsfinder.de eine große Nachfrage nach dieser Zusammenstellung
unterschiedlicher juristischer Inhalte im Internet abgezeichnet. So konnte
die Zahl der Besucher im März im Vergleich zum Vormonat mehr als verdreifacht
werden. Insgesamt 25.000 unterschiedliche Besucher nutzen im März
das Angebot und erzeugten damit mehr als 100.000 Seitenzugriffe. Diese
für ein neues Internetangebot erstaunlich hohen Zugriffszahlen zeichneten
sich auch für den April ab. Anbieter von rechtsfinder.de ist die RA-MICRO
Software AG aus Berlin, mit Ihrem Programm RA-MICRO marktführend im
Bereich der Kanzleiorganisationssoftware für Rechtsanwälte und
Notare.
http://www.rechtsfinder.de
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