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Die Torsten und Michael Gehrken GbR, Mülheim an der Ruhr hat unlängst
den Service „Anwalt-suchen-und-finden“ in das Internet gebracht. Der Eröffnungstext
rechts außen sollte allen bekannt sein, handelt es sich doch um GG
Art.1-3. Die Website ist erfreulich klar gehalten und reagiert schnell.
Highlights sind das bundesweite Gerichtsverzeichnis (AG, LG, OLG, VG) sowie
die Anwaltssuche. Dort kann man sich noch bis zum 31.12.2002 mit bis zu
drei Tätigkeitsschwerpunkten kostenlos eintragen, was problemlos abläuft.
Die Recherche selbst dürfte soweit ersichtlich weiterhin kostenfrei
durchzuführen sein. Die Suchfunktion berücksichtigt bislang die
Länder Deutschland, Österreich - und die Dominikanische Republik
sowie eine Eingrenzung nach Bundesland, Fachanwaltschaft, Tätigkeitsschwerpunkt
und Postleitzahl (mindestens einstellig). Zwei über der Suchmaske
angebrachten Links verweisen auf die ähnlich gehaltenen Sites „Arzt-suchen-und-finden“
sowie „Steuerberater-suchen-und-finden“. Das Angebot ist noch im Aufbau
begriffen.
Zusätzlich sind Sonderdienste wie die Gestaltung des Eintrags,
Nennung von Softwareanbietern oder Versicherungen, Download- und Newsbereich
sowie ein Forum vorgesehen.
http://www.anwalt-suchen-und-finden.de/
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Rechtsanwälte Graefe & Partner, München, stellen regelmäßig
Informationen zum E-Commerce/ Internet-Recht und Informations- und Kommunikationsrecht
ins Netz. Aus der Vielzahl der Beiträge seien aus jüngerer Zeit
genannt: „Auswirkungen der Urheberrechtsreform auf die Online-Branche“,
„Neue Medien - neue Zahlungsformen“ oder „Auswirkungen der Digitalisierung
im Urheberrecht am Beispiel des Webradios“. Hochinteressant ist auch der
bereits seit längerem eingerichtete Internet-Mustershop (direkt aus
der Startseite heraus erreichbar). Aus dem vollständig zu lesenden
vorgeschalteten Disclaimer: „Wir haben mit diesem Muster-Shop den Versuch
eines Beitrags zur Diskussion um die praktische Umsetzung der Verbraucherschutzvorschriften
zur Gestaltung von Online-Shops unternommen. Legal Quality wird zunehmend
zur Gestaltungsmaßgabe im elektronischen Geschäftsverkehr. (..)
Wir laden alle Nutzer ein, durch konstruktive Kritik an der konkreten Umsetzung
mitzuwirken.“
http://www.graefe-partner.de/
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Neuigkeiten aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit listet die
Fachzeitschrift DuD (Kurzmeldungen mit weiterführenden Links). Ende
Mai 2002 fanden sich unter anderem: „GnuPG Version 1.0.7 (Open Source Implementierung
des OpenPGP Standards) freigegeben (30.04.2002) und GnuPP Version 1.1 kostenlos
beim BMWi erhältlich (07.03.2002)“, „Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr in gerichtlichen Verfahren vom 09.04.2002, HmbGVBl. Nr. 11
(19.04.2002), S. 41“ oder „Entwurf für Änderungen der §§
89, 90 und 96 des Telekommunikationsgesetzes, Kabinettbeschluss vom 17.04.2002“.
http://www.dud.de/
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Ein ausführliches Online-Rechtslexikon stammt von Valuenet, Ismaning
(6 Sachgebiete von Anwaltsrecht bis Zivilrecht). Es kann entweder unter
eigener Adresse (siehe unten) oder über die Website von Valuenet aufgerufen
werden. Die Basistexte sind offenbar weitgehend gleich, jedoch ist die
Aufbereitung unterschiedlich. Die in die Website integrierte Fassung führt
unter „Lexikon/ Recht“ eine übergreifende alphabetische Stichwortliste,
jedoch nur diese. Die Themeneinträge sind mit einem Bearbeitungsdatum
versehen. Einschlägige Normen wurden dem erklärenden Text vorangestellt.
Im Abspann gibt es weitere zugehörige Schlagworte, Leitentscheidungen
und Literaturhinweise. Weiterhin ist ein Lexikon zum Steuerrecht vorhanden.
Der Aufbau unter eigener Adresse folgt dagegen einer übergreifenden
Systematik (im Öffentlichen Recht z.B. mit 23 Untergebieten von Asylrecht
bis Zuwendungen, welche jeweils weiter untergliedert sind). Im Abspann
ein verkürzter Anmerkungsapparat mit Normen aber nun ohne Literaturhinweise
oder Bearbeitungsdatum. Auf der Endebene ist eine erweiterte Suchfunktion
integriert, welche in der Portalversion eingangs oben rechts steht. Die
Valuenet GmbH ist ein Zusammenschluß von Wago-Curadata, Confludata
und er PBSG AG. In Internet-Aktuell AnwBl. 8/9,2001 wurde bereits über
deren Angebot von Informations-Integrationsdiensten für die Kanzlei-Homepage
berichtet.
http://www.e-ratgeber-recht.de/
bzw. über das Portal
http://www.valuenet.de/
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Ebenfalls bei Valuenet fand sich per 24.05.02 der Hinweis auf ein aktuelles
Urteil des LG Hof Az.: 22 S 10/02, wonach der ersteigernde Verbraucher
bei Internet-Auktionen beim Kauf von Unternehmern zwar regelmäßig
an den Zuschlag gebunden sei, aber grundsätzlich ein mindestens zweiwöchiges
Widerrufsrecht habe (Stichwort „Fernabsatzgesetz“). Die Erfahrung zeigt,
daß anbietende Händler in den Auktions-Communities bisher ganz
überwiegend ohne ein derartiges Bewußtsein agieren.
http://195.96.53.33/tsolcgi/ts.cgi?tsurl=0.30423.573785.0.0&tsstmplt=home_n&tstmplt=/vn
(Link eventuell nur temporärer Art)
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