Seit Ende Mai 2003 ist LexisNexis mit dem neuen Service UpdateRecht, einem umfassenden Online-Informationsangebot für deutsche Juristen im Internet vertreten. LexisNexis ist einer der weltgrößten Online-Fachinformations-Anbieter für Recht, Wirtschaft und Steuern und bietet nach Erwerb des MBO-Verlages nun erstmalig deutsche Rechtsinformationen an.
Ein wöchentlich versandter eMail-Newsletter enthält neben aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebungsverfahren auch Zusammenfassungen von Artikeln der einschlägigen Fachpresse. Hierfür werten mehr als 60 Autoren rund 150 Fachzeitschriften -darunter auch die führenden Publikationen- aus. Besprochenen Artikeln wird zusätzlich eine Bewertung durch die LexisNexis-Autoren angefügt und eine Klassifikation in etwa 90 Rechtsgebiete vorgenommen. Der Abonnent kann für seinen personalisierten Bezug unter bis zu 60 Rechtsgebieten aus dem Angebot auswählen.
Daneben umfaßt das Angebot den Zugriff auf eine umfangreiche Online-Datenbank mit den 3.000 wichtigsten Vorschriften sowie, ebenfalls laut Anbieter, “unzähligen Gerichtsentscheidungen”. Alle Inhalte erschließen sich durch eine ergonomische Verlinkung von Norm und Urteil sowie durch einfach zu bedienende Suchfunktionen.
Im ursprünglich versandten Pressetext hieß der Service noch Rechtaktuell, auch machte man zum Dokumentenangebot genauere Angaben, sprach z.B. von den “häufig zitierten 140.000 Urteilen der Bundes- und Obergerichte”. Der Blick in eine Suchmaschine zeigt, daß es auch andere Dienste solchen Namens gibt. Die wohl angedachte Domain “rechtaktuell.de” enthielt Ende Juni nur noch eine Titelseite.
bzw.
Kein typisches Intenetangebot, aber vielleicht nicht ganz uninteressant. Mit der von DictaNet Software AG, Berlin, produzierten kostenlosen Software DictaMail können Sprachnachrichten oder Terminbestätigungen jetzt einfach mit dem Handy aufgenommen, mit MMS an einen EMailempfänger geschickt und am PC abgehört werden. Da MMS Audioclips ein spezielles herstellerabhängiges Format haben, lassen sie sich bislang selten abhören, wenn sie an eine Mailadresse oder an Handys anderer Hersteller geschickt werden. Die genannte Software ermöglicht es jetzt, die vom Handy an eine E-Mailadresse versandten Nachrichten am Computer abzuhören. Der Empfänger benötigt also kein MMS-fähiges Handy. DictaMail kann unter der angegebenen Adresse kopiert werden. Der Anbieter ist Komplettanbieter von Softwarelösungen und dazugehörigen Hardwarekomponenten und bezeichnet sich als Marktführer für digitale Diktiersysteme in Deutschland.
Das Bundesministerium der Justiz hat die Regelbeträge für den Unterhalt zum 1. Juli 2003 um knapp sechs Prozent erhöht. Die neue “Düsseldorfer Tabelle” kann kostenlos bei “e-gesetze.de” abgerufen werden.
Hintergründe und Zusammenfassungen zum neuen Urheberrecht sind beim Heise Verlag nachzulesen. Als weiterhin kritisch werden die Themen Privatkopien, Kopierschutz und Urheberrechtsabgaben auf Geräte angesehen. Bislang stand im Raum, auch Privatkopien von kopiergeschützen Medien zu untersagen. Dies soll nach Vorschlag nun offenbar geändert werden in “Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.”
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-25.06.03-003/
Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 10. Juni 2003, Az 1 W 342/03, kann der Empfänger einer unerbetenen, massenhaft versandten E-Mail mit Werbung für eine rechte Vereinigung hiergegen nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Den Erlaß einer einstweiligen Verfügung lehnte das Gericht ab. Unter anderem mit der Begründung, die Antragstellerin könne die unerwünschten E-Mail- Newsletter ja ohne weiteres "abbestellen", ein Verfügungsgrund sei daher nicht ersichtlich. Die Antragstellerin hatte zuvor keinerlei Kontakt zu dem Versender gehabt.
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-25.06.03-000/
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