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Wer sich vorgenommen hat, nach der Sommerpause endlich seine Kenntnisse
von juristischen Internet-Angeboten aufzufrischen, sollte gleich dem Portal
des RWS-Verlages, Köln, einen Besuch abstatten.
Die unkomplizierte Leitseite eröffnet mit aktuellen juristischen
Meldungen, die man so ähnlich mittlerweile aber auch anderswo findet.
In den Links der Kopfzeile verbergen sich jedoch einige Seltenheiten, wie
z.B. „BGH-free“, eine kostenlose Volltextdatenbank mit Suchfunktion für
BGH-Entscheidungen (Einschränkungen u.a.: nur ab 1999, nur zum privaten
Gebrauch).
„Pressemeldungen“ führt nicht nur zu den Pressemeldungen der obersten
Bundesgerichte, sondern auch zu solchen des EuGH, von Ministerien, Anwaltssozietäten
oder Unternehmen. So beispielsweise per 04.08.00 zur Fusion von Hasche,
Sigle und Schäfer, Wipprecht, Schickert.
Etwas besonderes ist auch die dort geführte Insolvenzdatenbank
(momentan kostenlos, Verfahren aus 1999 und 2000) mit vorgeschaltetem Insolvenz-Pressespiegel.
Die Insolvenz-Recherche führt über eine Seite mit allen Insolvenzgerichten
Deutschlands. Beim AG Augsburg werden beispielsweise 44 Verfahrenseröffnungen
bei 8 Insolvenzverwaltern aufgeführt (Jahr 2000). Ob diese Liste vollständig
ist, wurde im Rahmen der Recherche nicht weiter geprüft.
http://www.rws-verlag.de/
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Aufwendiger gestaltet und seit Februar 2000 online ist das juristische
Portal und E-zine LEGAmedia. Zur Orientierung klickt man am besten
zunächst links außen auf den Link „Wer sind wir?“. Daraufhin
öffnet sich zwar ein Mittelteil mit der Überschrift „Was ist
LEGAmedia?“, die folgenden Erklärungen bieten jedoch die nötige
Orientierung. Hauptthemen sind: LEGApractice mit Beiträgen von Kanzleien
und Fachautoren zu rechtlichen und wirtschaftsberatenden Themen. LEGAm@ll
mit Computer- und Internet-Informationen sowie Buchbesprechungen für
Juristen, Unternehmer und Studenten. LEGAeducation mit Informationen rund
um die juristische Ausbildung für Studenten und Referendare sowie
LochLEX - Lustiges und nicht allzu Ernstes für Juristen. In der m@ll
fragte im August RA Thomas Roth „WWW – wieso weshalb warum?“ im Titel seines
Beitrags und stellte fest: „Anwälte haben immer noch Angst vor Internet“.
Angenehm ist der angebotene Druck-Button, womit der Ausdruck der sonst
etwas heiklen Frames normalerweise klappen müßte.
http://www.legamedia.de/
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Das deutsche Network Information Center (DENIC) hat die Vergaberichtlinien
für .de-Domains neu geregelt. Nach bisheriger Praxis war es überwiegend
so, daß die Domain zwar beim Provider beantragt wurde, der Vertrag
darüber aber als direkt mit dem DENIC geschlossen vereinbart wurde.
Der Domaininhaber ist also nicht der Provider, sondern der Kunde. Das hat
u.a. Vorteile bei einem eventuellen Providerwechsel. Dies wurde nun auch
eindeutig in den AGB des DENIC festgelegt. Nach einer Meldung vom 21.08.00
(www.zdnet.de) hält die CSU das nicht für ausreichend, sie will
die Domainvergabe öffentlich-rechtlich geregelt wissen und dem Europäischen
Patentamt übertragen. Praktiker befürchten jedoch eine Bürokratisierung
und Aufblähung des Vergabeprozesses.
Weiter wurde beim DENIC geändert, daß ab dem 15.08.00 auch
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland .de-Domains beantragen dürfen.
Der administrative Kontakt für die Domain muß jedoch ein Inländer
sein.
Die Umsetzung der Änderungen soll bis zum 30.09.00 erfolgen. Offen
ist weiterhin die Einführung neuer generischer Top-Level-Domains (gTLDs)
wie z.B. .firm, .shop oder .web. Gleiches gilt für ins Auge gefaßte
europäische TLD .eu.
http://www.denic.de/news.html
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Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG), das auch für das Internet
gilt, ist nun seit dem 30.06.00 in kraft. Von Verbraucherverbänden
grundsätzlich begrüßt, dient es dem Schutz der Verbraucher
vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden im Fernabsatz und
der Harmonisierung dieser Geschäfte innerhalb des Binnenmarktes. Es
setzt die europäische Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG in nationales Recht
um. Zentraler Punkt ist in Anlehnung an bestehende Verbraucherschutzgesetze
ein zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht des Verbrauchers
(§ 3 FAG) nach Maßgabe der neue geschaffenen §§ 361a,
b BGB. Gleichzeitig wurden weitere Bestimmungen von BGB, AGBG, HWiG und
VerbrKrG angepaßt bzw. geändert.
Kritisiert wurde jedoch, daß das deutsche Gesetz hinter der Richtlinie
zurückbleibe, es enthalte z.B. kein ausdrückliches Verbot von
unerbetener Direktwerbung. Ergänzende und sachverwandte Regelungen
sind u.a. auch im neuen Signaturgesetz zu finden (Geltung nicht vor dem
01.01.01; BT-Gesetzesbeschluß vom 16.08.00 zur Umsetzung von 99/93/EG)
sowie in der eCommerce-Richtlinie vom 08.06.00, 2000/31/EG.
Der Hamburger Provider und eBusiness-Dienstleister Ision AG meldete
per 03.08.00 er sei einer der ersten europaweiten Shop-Anbieter, der auf
das FAG reagiere und seinen Kunden eine angepaßte Softwareumgebung
zur Verfügung stelle.
http://www.computerundrecht.de/fernabsatzgesetz.doc
oder
http://www.rws-verlag.de/volltext/14_3195_1.htm
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Die United-Systems AG in München meldet aktuelle Termine für
juristische Internet-Seminare.
Einführung Internet für Juristen: 14.09., 11.10., 08.11.,
04.12.2000
Wie finde ich juristische Informationen im Internet ?: 15.09., 12.10.,
09.11., 06.12.2000
Sichere Internet-Nutzung in der Kanzlei: 05.10., 10.11., 05.12.2000
E-Commerce und Kennzeichenschutz: Termine auf Anfrage
Arbeitsrecht im Internet: ab Herbst 2000, Termine auf Anfrage
Internet für Steuerberater: ab Herbst 2000, Termine auf Anfrage
Die angegebenen Daten sind für München. Termine für
die weiteren Veranstaltungsorte Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg finden
sich auf der Website des Unternehmens.
http://www.united-systems.de/jura3.htm
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