Zum digitalen Praxistest gehören Übermittlungen wie: Klageeinreichung,
gerichtliche/ behördliche Korrespondenz, Steuererklärung, Schadensmeldung
an Versicherer, Zugriff auf gerichtliche Registerdaten.
Der Feldversuch ist auf die Teilnehmer (u.a. 25 Anwalts- und Steuerbüros)
beschränkt.
Ziel des Versuchs sei, neben der Gewinnung von Erfahrungswerten, auch
die allgemeine Kostenreduktion.
Die technische Umsetzung auf der „Rechtsberaterseite“ erfolgt im Test
durch Einsatz einer angepaßten DATEV-Software, die Ver- und Entschlüsselung
sowie Versand der Dokumente vornimmt und den Einsatz einer Smartcard.
Das Verfahren ist nicht zu verwechseln, mit der vielerorts bereits
praktizierten elektronischen Versendung der Steuererklärung an die
Finanzämter (ELSTER). Hierbei wird zwar ebenfalls verschlüsselt,
jedoch ohne Einsatz einer Smartcard und ohne explizite Einbindung einer
Zertifizierungsstelle.
Aufgabe einer Zertifizierungsstelle nach dem Signaturgesetz ist es,
die Zugehörigkeit der digitalen Signaturen zu einem Anwender zu gewährleisten
(§ 2 II SigG). Die DATEV e.G. beschäftigte nach eigener Angabe
1998 rund 4.800 Mitarbeiter bei einem Jahresumsatz von etwa 1 Milliarde
DM.
http://www.datev.de/presse
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Eine weitere Entwicklung aus dem Anwendungsbereich der digitalen Signatur
ist die „Elektronische Briefmarke“. Der Kunde kann dabei die Briefmarke,
ähnlich wie bei einem aufgeladenen Freistempler, aus einem gekauften
Kontingent selbst aufdrucken. Im Unterschied zum Freistempler benutzt man
hierbei jeden beliebigen PC-Drucker. Das Kontingent befindet sich in einem
außen am PC angesteckten Zusatzteil (in Verbindung mit dem Druckerkabel),
es kann bei Bedarf über das Internet (neu) befüllt werden. Das
Verfahren ist in den USA bereits zugelassen und am Markt, eine Zulassung
für Deutschland soll beantragt sein.
Das Anbieterunternehmen E-Stamp verlangt zur Zeit im eigenen Internet-Store
US$49,99 für das notwendige Hardware-Zusatzmodul, offenbar inklusive
US$25 an Freiporto.
http://www.estamp.com/ bzw.
http://www.francotyp.com/
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Ein nicht-juristischer Beitrag: Das World Wide Web ist mittlerweile derart
verbreitet und zum alltäglichen Kommunikationsmedium geworden, daß
es bereits ein World Wide Web Museum gibt. Dieses befindet sich selbstverständlich
im World Wide Web. Der Autor der Site gibt, neben einer kurzen Geschichte
des Internet, auch typische Seiten aus der Anfangszeit des Webs zum besten.
http://spot.tho-emden.de/alge/museum/index.htm
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Hintergründe zum neuen Webseitenstandard XML sind beim World Wide
Web-Consortium zu erfahren. XML soll HTML übertreffen und eine wesentlich
flexiblere Web-Programmierung inklusive eines verbesserten Layouts möglich
machen. Offen ist allerdings, ob sich XML auch in der Praxis durchsetzen
wird. Der neu vorgestellte Internet-Explorer 5.0 von Microsoft ist bereits
XML-fähig.
http:/www.w3.org/XML/
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Die sehr lesenswerte Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung von Gerichtskosten (BR-Drucks. 44/99)
kann im Internet aufgerufen werden. Man erfährt dort unter anderem,
daß es diesen Entwurf gibt und welche einschneidenden Folgen sich
daraus ergeben.
http:/www.brak.de/aktuelles/stnahme_gkg.html/
Ebenfalls auf der Site der BRAK befindet sich die als Anschlußlektüre
geeignete Richterstatistik (Stand 31.12.96, mit Notiz, daß zur Altersstatistik
keine Daten mehr vorliegen, da diese nicht mehr zusammengeführt
werden).
http:/www.brak.de/aktuelles/richter.html
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Compuserve Deutschland hat einen umfangreichen rechtlichen Informationsservice
in das Web gestellt. Das freie Angebot reicht von aktuellen Urteilen (Urteilsmeldungen)
und Hintergründen zu verschiedensten Rechtsgebieten über eine
Justizseite (Behördenlinks, Pressemitteilungen), ein E-Zine für
Juristen (Weiss und Zimmermann, „Computer & mehr“), bis zu konkreten
Dienstleistungsangeboten wie Recherche oder Registerzugriff. Unter den
Meldungen fanden sich z.B. Entscheidungen zum Internetbanking, zur Bankgebühr
bei Pfändungen, zum Datenbankschutz einer Meta-Suchmaschine oder zu
irreführenden Bestellscheinen bei Loseblattsammlungen. Erwähnenswert
sind auch rechtliche Beiträge und technische Checklisten zur Jahr-2000-Problematik.
Nach einer Meldung von Compuserve ist nun auch das erste deutsche Gericht
mit einer Volltextdatenbank im Internet vertreten (OVG Rheinland-Pfalz).
http:/www.compuserve.de/recht/
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