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Nach einer Meldung von Dirk Delbrouck für ZDNet ist die Online-Werbung
in Deutschland trotz Werbeflaute in den ersten neun Monate 2002 im Jahresvergleich
gewachsen. Genannt wird eine Steigerung von 12,6% auf 174,4 Millionen Euro.
Die Aussage beruht auf einer aktuellen Studie des Medienforschers Nielsen.
Befragt wurden 20 Online-Werbevermarkter. Allein Im September habe der
Markt um rund 48 Prozent zugelegt. Zu den werbeintensivsten Marktkategorien
der ersten drei Quartalen gehören laut der Umfrage Dienstleistungen.
Ein außerordentliches Wachstum von 62,7 Prozent sei im Bereich Finanzdienstleistungen
zu verzeichnen gewesen. Das Marketing-Budget für die Online-Werbung
mache mit 1,5 Prozent der gesamten Werbeinvestitionen jedoch noch immer
relativ wenig .Anteil aus.
http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2124420,00.html
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Die schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen
die Schweizer Mobilfunkanbieter Orange, Sunrise und Swisscom eröffnet.
Geprüft werden sollen die Terminierungsgebühren, die Anrufkosten
vom Festnetz auf ein Mobilfunknetz. Dies war am 17.10.02 bei news.ch zu
lesen (Quelle: sda). Die Schweiz nehme bei der Höhe der Terminierungsgebühr
im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Es lägen
Anhaltspunkte vor, wonach eine entsprechende Abrede unter den Mobilfunkbetreibern
bestehe. Auch das Vorhandensein einer marktbeherrschenden Stellung jedes
Mobilfunkbetreibers auf seinem Netz soll geprüft werden.
http://www.news.ch/detail.asp?ID=121759
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Noch eine interessante Meldung aus der Schweiz (news.ch/sda): Das Thurgauer
Straßenverkehrsamt habe den kantonalen Autoindex ins Internet gestellt.
Damit lassen sich nun Name und Adresse eines Autohalters sekundenschnell
ermitteln. Nach Eingabe der TG- Autonummer erscheinen Name und Adresse
des Fahrzeug-Halters. Der Thurgauer Datenschutzbeauftragte Ernst Frei soll
dazu auf Anfrage erklärt haben, das eidgenössische Straßenverkehrsgesetz
und die dazu gehörige Verordnung ließen die Veröffentlichung
der Namen und Adressen der Fahrzeughalter zu.
http://www.news.ch/detail.asp?ID=121694
http://www.autoindex.tg.ch
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Die juris GmbH, Saarbrücken, betritt wiederum Neuland. Bei juris online
wird nun auch ein „juris Praxiskommentar“ angeboten werden. Die erste Publikation
wird der ab dem 01.01.2003 verfügbare juris Praxiskommentar BGB Allgemeiner
Teil und Schuldrecht sein. Bei Konzeption und Entwicklung wurden erstmals
konsequent die Möglichkeiten des elektronischen Mediums Datenbank
und Internet genutzt. Die einzelnen Inhalte des Praxiskommentars verweisen
auf zusätzliche Inhalte der juris-Rechtsprechungs- und Bundesrechtsdatenbank.
Geplant ist, zusätzlich einen Push-Dienst anzubieten. Mit diesem werden
Abonnenten über neueste rechtliche Entwicklungen auch zu Einzelfragen
informiert. In der Planung befindet sich ferner ein "Print-on-demand"-
Dienst. Dieser ermöglicht es dem Anwender, den Kommentar oder Teile
des Praxiskommentars als Druckausgabe zu bestellen. Die Praxisnähe
des Kommentars sei dadurch gegeben, daß Autoren aus Wissenschaft
und Praxis ihre Erfahrungen einbringen.
Die juris GmbH gibt es seit 1985, die Geschichte des „juristischen
Informationssystems für Deutschland“ juris reicht jedoch bis in die
Anfänge der 70er-Jahre zurück. Juris meldet zur Zeit 100 Beschäftigte,
der Umsatz 2001 lag bei 40 Mio. DM bei einem Datenbestand von ca. 8,5 Millionen
Dokumenten. Verfügbar sind u.a. 39 juris Online-Datenbanken sowie
19 juris CD-ROMs. Zuletzt wurden die Datenbanken „Saarländisches Landesrecht"
und "Bayern-Recht" freigegeben. Ziel der juris GmbH ist es innerhalb der
nächsten drei Jahre die Normen aller Bundesländer online zur
Verfügung zu stellen. In Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland
ist weiterhin eine gemeinsame Textbuchreihe sowie für Mitte 2003 das
Rechtsportal mit dem Arbeitstitel "jurisLex" für Anwälte avisiert
(geplante Inhalt: aktuelle Rechtsprechung, Gesetze, Kommentare und Literaturabstracts
sowie weitere Informationen für die unmittelbare praktische Fallbearbeitung).
http://www.juris.de/
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Domain-Recht.de gibt Hinweise zu Vorregistrierungen auf die neue Top-Level-Domain
„.eu“. Wiedereinmal sei mit Abzockern zu rechnen. Zu schaffen machten zum
Beispiel Betrugsversuche durch kostenpflichtige - aber meist nutzlose -
Vorregistrierungen. Dabei wird etwa allein für die unverbindliche
Vormerkung von Domains eine Gebühr verlangt, ohne hierfür eine
adäquate Gegenleistung zu bieten. Zumeist erhalte man lediglich den
automatisierten Eintrag in eine Datenbank. Um die Täuschung zu verstärken,
ähnelten diese Gebühren in ihrer Höhe stark den sonst üblichen
Registrierungskosten. Zur Überprüfung der „Nutzlosigkeit“ wird
dort auch eine Checkliste angeboten. Geraten wird allgemein, Vormerkungen
nur bei von ICANN akkreditierten Registraren vorzunehmen.
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=103
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