- Die Pressemeldungen über neue Telefongesellschaften, neue
Tarife
und Zugangsvarianten überschlagen sich. Der Börsengang des
Anbieters
MobilCom, seine günstigen Ferntarife sowie die Kurssteigerungen
seiner
Aktien machten in der Vergangenheit Schlagzeilen. Mittlerweile
gehört
zum „professionellen Billigtelefonieren“ offenbar etwas mehr Geschick,
als nur die Eingabe der Vorwahl dieses Anbieters. Wer sich ab und zu
stichpunktartig
informieren will, kann auf entsprechende Adressen im Internet
zurückgreifen.
Damit auch bei der Anwahl dieser Adressen kein Informationsproblem
entsteht,
empfiehlt sich das Ansteuern einer Leitseite (portal-site).
Empfehlenswert
ist z.B. der Einstieg bei Yahoo! Die deutsche Yahoo-Präsenz
führt
auf der Einstiegsseite
http://www.yahoo.de/
unter „Yahoo-Angebote“ ein Stichwort Telefonliberalisierung. Wer
eine
griffige Preisorientierung sucht kann dort über die Titel
„Preisvergleiche/
-Billiger Telefonieren“ die Homepage des Dienstes
„Billiger-telefonieren“
erreichen. Billiger-telefonieren führt am Kopf der Seite einen
kleinen
Eingabebereich, zur Ermittlung des aktuell günstigsten Anbieters.
Voreingestellt ist die Fernzone (ab 50 km) sowie die Werte „heute“ und
„jetzt“. Das wird für die meisten Fälle genügen.
Alternativ
lassen sich im Feld „Zone“ über 350 andere Werte eintragen. So
z.B.
die direkte Angabe eines bestimmten Landes oder Mobilnetzes (C, D1, D2,
Eplus, E2). Der „Ortsbereich“ ist nicht enthalten. Geführt werden
Call-by-Call Anbieter und solche die nach Voranmeldung verfügbar
sind.
Spitzenreiter in der Fernzone werktags 10 Uhr war Mitte April die
Telekom
selbst mit der Anwahlnummer 01051 und dem Minutenpreis von 0,09 DM
(TeldaFax
ist zurückgefallen).
http://www.billiger-telefonieren.de/
Das Yahoo!-Stichwort Telefonliberalisierung führt viele
weitere
Links; z.B. 6 zusätzliche Adressen zu Preisvergleichen oder
Anbieter
spezieller Tarif-Vergleichssoftware, mit der sich die Anwahl des
jeweils
günstigsten Anbieters automatisieren läßt.
Ein Service von Yahoo ist die Einblendung themengebundener
Nachrichten.
So erscheint nach erstem Anklicken des Liberalisierungs-Links auf der
linken
Bildschirmseite eine Auswahl telefonspezifischer aktueller
Pressemitteilungen.
- Die Homepage von „Billiger Telefonieren“ bietet eine interessante
Ergänzung:
Anbieter und Tarife des Internet-by-Call. Gemeint ist eine neuartige
Form
des Internetzugangs, bei der der Nutzer die laufenden
Kommunikationskosten
mit nur noch einen Vertragspartner abrechnet. Darüber hinaus wird
der Internetzugriff über die Einwahlnummer weitgehend
automatisiert
bereit gestellt. Nach herkömmlichem Muster benötigt man den
Telefondienstanbieter
und den Internet-Provider. Gelisteter Spitzenreiter war Mitte April
MobilCom
mit einem Minutenpreis von DM 0,05 (Internet + Telefonkosten, werktags
zu Geschäftszeiten). Die Berücksichtigung in der
Telefonrechnung
erfolgt durch die Telekom, die den Anbieter mit dessen angefallenen
Kosten
als Fremddienst auflistet. Der Anbieter selbst, z.B. MobilCom,
verfährt
intern über eine Abwandlung seiner 01019-Nummer (Internet-by-Call:
01019-01929).
http://www.billiger-telefonieren.de/ibc.shtml
- Die Verkehrsrechtsdatenbank des ADAC ist im Internet teilweise
wieder
zugänglich. Soldan Online präsentiert das auch als
Printmedium
(mit CD-ROM) erhältliche Werk „ADAC SchmerzensgeldBeträge“
von
Hacks, Ring, Böhm als EDV-Version im Internet. Das dort gebotene
Suchformular
erlaubt eine Suche im Volltext der Schmerzensgelddaten und die Vorgabe
einer logischen UND-Verknüpfung zweier Suchworte. Die Eingabe von
„HWS und Syndrom“ ergab z.B. 99 Treffer. Im Internet sind dann maximal
zwei Treffer im Volltext (mit Urteil) abrufbar. Wer aus
Sicherheitsgründen
in seinem Browser das automatische Setzen von „Cookies“ nicht erlaubt
hatte,
bekommt möglicherweise keine Suchergebnisse angezeigt. Die Anzeige
funktioniert nur, nachdem das Cookie vom Server gesetzt werden konnte.
http://soldan.net-media.de/adac
- Trotz fertiger Schmerzensgeldtabellen ist ein Grundkurs im
Schadensrecht
manchmal notwendig. Als Alternative empfiehlt sich ein Blick in den am
Lehrstuhl Prof. Dr. Rüßmann konzipierten
„Alternativkommentar
zum BGB“. Der Kommentar ist als Internet-Projekt im Hypertext
verfügbar
und wurde bisher in drei Basisbereichen umgesetzt, u.a. im allgemeinen
Schadensrecht. Vorhanden sind Kommentierungen zu den §§ 249 -
255 sowie §§ 842 - 844 BGB. Das Werk versteht sich als
Grundlagenkonzept
mit dem Stand von 1980.
http://rw20hr.jura.uni-sb.de/rw20/akbgb/schaden/schadex.htm
bzw. http://rw20hr.jura.uni-sb.de/publika.htm
- Fachartikel im Internet sind bei Kollegen als Medium immernoch
wenig
bekannt. Gerade in Grundlagen- oder Spezialbereichen finden sich jedoch
„wertvolle Stücke“. Neben der eben erwähnten Adresse sei als
Anregung auf den Artikel „Zivilrechtliche Haftung im Internet“ (Prof.
Dr.
T. Hoeren, Münster) verwiesen. Der Artikel ist Teil der
Internet-Publikation
Humbold Forum Recht (HU Berlin).
http://www.rewi.hu-berlin.de/HFR/2-1998/
- Die aktuell wieder diskutierte breite Verantwortlichkeit für
das
Setzen von Hyperlinks scheint sich für alle
Internet-Informationsanbieter
zum unkalkulierbaren Risiko auszuwachsen. Insbesondere gerät man
ohne
Berücksichtigung des grundsätzlich entlastend gedachten
aktuellen
Gesetzeshintergrundes (IuKDG) sehr leicht in eine
All-Verantwortlichkeit
des Anbieters auch für unbekannte Verletzungstatbestände
hinter
irgendeinem seiner gesetzten Links. Gefahrenbehaftet ist insbesondere
das
(noch) herrschende Rechtsverständnis zum Gehilfen einer
Schutzrechtsverletzung.
Das mußte auch der Münchner Betreiber Thomas Benner
erfahren.
Von seiner Webseite aus war unter vielem anderem ein Sparprogramm
erreichbar,
dessen Hersteller mit der Namensvergabe möglicherweise ein fremdes
Markenrecht verletzt hatte. Benner erhielt eine Abmahnung. Der
Verfahren
soll am 25. Mai 99 vor dem LG München I fertig verhandelt werden.
Aus: AFP-Meldungen vom 13.04.99 bei
http://www.excite.de/computer/stories/computer/
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