Neue Kommunikationsmöglichkeiten durch das Internet, Kriminalität
im Internet, Rechtshilfe im Internet, einheitliches Textformat zum Datenaustausch
(z.B. für Urteilstexte), Anwaltssoftware: Fehlerhaftung, digitale
Signatur.
Der EDV-Gerichtstag findet an der Universität Saarbrücken
statt. Erstmals im Herbst, vom 15. - 17. September. Weitere Informationen:
http://edvgt.jura.uni-sb.de/
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Hetzner online Service in Gunzenhausen bietet eine Lösungsvariante
zum Problemkreis „Fax und E-Mail“: Die oft zeitraubende Beschäftigung
mit dem eigenen E-Mail-Zugang entfällt. Das Unternehmen übernimmt
die Verwaltung des Mail-Accounts und sendet erhaltene Nachrichten automatisch
und direkt an das Fax des Kunden weiter. Der Vorteil besteht beispielsweise
darin, daß man anstehende Nachrichten direkt „auf die Hand“ bekommt
und Beschäftigung mit dem Kommunikationskanal nur dann notwendig wird,
wenn wirklich etwas gekommen ist. Der Service ist bereits für DM 15
pro Monat erhältlich und beinhaltet 20 Faxseiten, jede weitere Seite
kostet DM 0,75 (Anbieterangaben).
http:/www.hetzner.de/
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Die seit längerem umkämpfte Position der Bundesregierung(en)
zum Einsatz privater Verschlüsselungstechnik scheint eine klarere
Form zu erhalten. Das Bundeskabinett hat am 2. Juni ein Eckwertepapier
zur deutschen Kryptopolitik entschieden. Die aktuelle Position wird dort
in fünf Eckpunkten strukturiert. Punkt 1 sagt aus, daß man nicht
beabsichtige, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten
in Deutschland einzuschränken, sie vielmehr aktiv unterstütze.
Sie sei entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz der Bürger,
die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und den Schutz
von Unternehmensgeheimnissen.
Insbesondere Vertreter der Wirtschaft hatten in der Vergangenheit erhebliche
Bedenken geäußert, da man die Integrität von Geschäftsgeheimnissen
gefährdet sah. Gegenstimmen forderten Einschränkungen aus Gesichtspunkten
einer effektiven Kriminalprävention. Das Eckpapier ist abrufbar auf
der Website der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD).
http://www.dud.de/ bzw.
http://www.dud.de/dud/doks/kreg990602.htm
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Wie in der letzten Ausgabe berichtet, gibt es Verzögerungen bei der
Öffnung des Domain-Monopols für internationale Domains (z.B.
.com, .net, .org).
Ausgangspunkt und Zankapfel ist die überkommene Struktur des Internet
und die Möglichkeit, für Domain-Regisitrierungen Geld zu verlangen.
Ursprünglich militärstrategischen Aufgaben der USA dienend wurde
das Internet im Regierungsauftrag von verschiedenen Organisationen verwaltet.
So auch der Internet-Adreßraum (Domains, IP-Nummern). Dieser Bereich
stand bisher unter Obhut der IANA (Internet Assigned Numbers Authority)
am Information Science Institute der University of California. Die praktische
Umsetzung des Domainsystem obliegt Network Information Centers (NIC). Die
Fa. NSI Inc. hat, abgesichert durch Verträge mit der IANA und der
National Science Foundation, die Alleinverwaltung für die Domains
.com, .net, .org inne (InterNic). Seit Ende 1995 ist es NSI gestattet,
für die Vergabe von Domains Registrierungsgebühren zu verlangen.
Diese Verträge liefen Ende 1998 aus und sollten nicht verlängert
werden.
Das US-Handelsministerium schlug vielmehr vor, den Vorgang der Domain-Registrierung
dem Wettbewerb zu öffnen. Gleichzeitig sollte die Aufgabe der IANA
auf eine private non-profit Vereinigung übertragen werden, was mit
Gründung der ICANN auch geschah. Andererseits sollte das zentrale
Management für diese Domains bei NSI belassen werden, NSI sollte den
Wettbewerben aber Zugang zu den Datenbeständen gewähren.
Davon abgesehen, daß einige Wettbewerber NSI vorwerfen uneinhaltbare
Kriterien für den Datenzugang aufzustellen und untaugliche Zugangssoftware
zu liefern, scheint nun auch die Position der neu gegründeten Leitstelle
ICANN zu bröckeln. Meldungen zufolge hat ICANN Etatprobleme (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5068/1.html).
ICANN entscheidet auch über die Zulassung von Mitbewerbern. NSI
lehnt es jedoch ab, bei der ICANN eine besondere Zulassung zu beantragen.
Ansatzpunkt für Kritik ist weiterhin die Frage, wem die Domain-Datensätze
letztlich gehören. NSI handelte schließlich im Auftrag der Regierung.
Beispielsweise sollte die vom Domainsystem abgeleitete öffentliche
Whois-Datenbank nach Auffassung der Kritiker der direkten Kontrolle von
NSI entzogen werden. Während der weitere Verlauf der Auseinandersetzung
viele Fragen aufwirft, scheint doch wenigstens die Funktionstüchtigkeit
der bisherigen Lage gesichert zu sein. Ein Ausfall des Namenssystems wäre
demnach nicht zu befürchten. Meldungen dazu bei:
http://www.heise.de/tp/
(Heise Telepolis)
http://www.intern.de/
(Internet Intern)
oder direkt unter:
http://www.icann.org
(ICANN)
http://www.netsol.com
(NSI/ Network Solutions)
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